Nacke: CDU klagt erneut vor Staatsgerichtshof in Bückeburg – verfassungswidriges Antwortverhalten der Landesregierung
Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion zieht erneut vor den Staatsgerichtshof. Insgesamt drei Klagen hat die Fraktion am Freitag beim obersten niedersächsischen Verfassungsgericht in Bückeburg eingereicht – Kläger sind die CDU-Landtagsabgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns, Bernd-Carsten Hiebing und Ansgar Focke. Hintergrund sind drei Anfragen der Abgeordneten an die rot-grüne Landesregierung, die über viele Monate hinweg nicht beantwortet wurden. „Wir gehen davon aus, dass das Antwortverhalten der Regierung Weil in einer Vielzahl von Fällen verfassungswidrig ist. Wir werden daher exemplarisch an diesen drei Fällen ein Urteil des Staatsgerichtshofs erwirken“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. „Der Umgang mit Anfragen von Abgeordneten reiht sich ein in eine Folge rot-grüner Intransparenzen, die wir seit der Regierungsübernahme beobachten und die im letzten Plenarabschnitt wieder besonders deutlich zu Tage getreten sind.“ Ziel der Klage vor dem Staatsgerichtshof sei es, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, wie die Landesregierung zu verfahren habe.
Inhaltlich geht es in den gestellten Anfragen um verschiedene Aspekte. Nacke: „Es gibt klare Indizien dafür, dass die Antworten aus politischen Gründen zurückgehalten werden. Wenn es für die Landesregierung unangenehm wird, verzögert sie die Antworten bewusst.“ Besonders deutlich sei dies bei den beiden Anfragen, die sich auf die Flüchtlingspolitik beziehen. Hier habe Rot-Grün die Beantwortung mehrfach mit lapidaren Erklärungen um Monate hinausgezögert. Normalerweise betrage die Antwortfrist einen Monat. „Jetzt ist die Beantwortung der Anfragen im Laufe des 27. Februar angekündigt – genau für den Tag, an dem der Innenminister einen Flüchtlingsgipfel abhält. Offensichtlich möchte Pistorius nicht, dass der Öffentlichkeit für sein Ministerium unangenehme Fakten bekannt werden, bevor er die Ergebnisse seines Treffens in einer Pressekonferenz präsentiert hat“, so Nacke. „Dass dafür die Auskunftsrechte eines Landtagsabgeordneten hinten angestellt werden, ist nicht hinnehmbar.“