Jasper: Landtag setzt sich für Rechte von Schaustellern ein – neue Sicherheitsüberprüfung kommt für Besitzer älterer Fahrgeschäfte Berufsverbot gleich

Hannover. Mit einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags heute ein starkes Signal für die Volksfestkultur in Niedersachsen gesetzt. In dem Antrag fordern die Fraktionen die rot-grüne Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung der Sicherheitsgenehmigungen für ältere Fahrgeschäfte einzusetzen. Hintergrund ist die neue EU-Sicherheitsvorgabe DIN EN 13814. Auf Basis der neuen Norm forderte das Niedersächsische Sozialministerium per Erlass vom 30. Dezember 2013 alle Schausteller auf, ihre Fahrgeschäfte einer neuen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. „Die von der Landesregierung angewiesene Umsetzung der neuen EU-Norm kommt für die Besitzer älterer Fahrgeschäfte einem Berufsverbot gleich“, kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Burkhard Jasper.

Jasper weiter: „Normenwechsel dürfen keinen Einfluss auf bestehende Anlagen haben, solange keine neuen oder bislang ungekannte Gefahrenmomente hinzukommen und die Betriebssicherheit gewährleistet ist.“ Das bestätigt auch das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 15. Oktober 2014. Demnach dürfen neue Sicherheitsvorgaben der EU nicht dazu führen, dass das Land eine teure, neue Überprüfung aller bislang bautechnisch genehmigten Fahrgeschäfte fordert. „Dieses Urteil sollte sich die Landesregierung zu Herzen nehmen, wenn sie im Rahmen der Bundesbauministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung abstimmt“, so Jasper.

veröffentlicht am 21.01.2015