Nacke: CDU-Vorschläge werden bei Neuausrichtung des Verfassungsschutzes berücksichtigt – Grünen-Forderungen zur Schwächung des Dienstes vom Tisch

Hannover. Zum heute vorgestellten Entwurf zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke: „Der Innenminister hat offensichtlich allen Versuchen der Grünen widerstanden, den Nachrichtendienst abzuschaffen oder ihn nachhaltig zu schwächen. Der Gesetzentwurf ist eine gute Basis für weitere Diskussionen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes. Für dessen Mitarbeiter endet hoffentlich die monatelange Zeit der Verunsicherung, in der sie auch noch regelmäßig vom eigenen Dienstherren skandalisiert worden sind.“

Nacke begrüßte, dass in dem Gesetzentwurf offenkundig auch Vorschläge der CDU-Expertenkommission zur Zukunft des Niedersächsischen Verfassungsschutzes berücksichtigt worden sind. „Präventionsarbeit und Ausstiegsangebote gehören ausdrücklich zum Auftrag des Verfassungsschutzes. Davon sind Informationsveranstaltungen an Schulen entgegen der Forderung der Grünen nicht ausgeschlossen, sondern explizit mit aufgeführt.“ Die Forderung nach mehr parlamentarischer Kontrolle des Nachrichtendienstes entspreche ebenfalls CDU-Vorstellungen, ebenso eine genauere Regelung für den Einsatz von V-Leuten und die Speicherung von Daten. „Allerdings erleben wir gegenwärtig, dass teilweise erst 13-Jährige in radikal-islamischen Kreisen verkehren und in den Dschihad ziehen wollen. Diese jungen Menschen müssen auch vom Radar des Verfassungsschutzes erfasst werden dürfen, um mögliche Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft frühzeitig zu erkennen“, forderte Nacke mit Blick auf das geplante Verbot der Datenspeicherung unter 16-Jähriger. „Hier herrscht noch Gesprächsbedarf.“

Damit der Verfassungsschutz seine Arbeit effektiv ausführen könne, müsse zudem mehr Geld und Personal von der Landesregierung bereitgestellt werden. „Peinliche IT-Pannen, die die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes tagelang lahmlegen, dürfen sich nicht wiederholen“, so Nacke. Er erinnerte daran, dass das gegenwärtige Verfassungsschutzgesetz seinerzeit gemeinsam mit den Stimmen von CDU, SPD und der FDP verabschiedet wurde. „Es wäre ein gutes Signal, wenn wir diesen fraktionsübergreifenden Konsens bei der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes wieder erzielen können.“

veröffentlicht am 14.10.2014