Dammann-Tamke: Bessere Entschädigung von Grundstückeigentümern beim Netzausbau – CDU-Fraktion legt Gesetzentwurf vor

Hannover. Grundstückseigentümer, über deren Besitz Strom- oder Gasleitungen verlegt werden, sollen künftig besser entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die CDU-Landtagsfraktion heute beschlossen hat. Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Helmut Dammann-Tamke, erklärte dazu: „Bislang werden Grundstückseigentümer aufgrund der geltenden Rechtslage nur unzureichend entschädigt, wenn ihr Eigentum vom Trassenausbau betroffen ist. Zähe Verhandlungen zwischen Betroffenen und Netzbetreibern sind daher an der Tagesordnung. Es kommt immer wieder zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Akzeptanzproblemen beim Leitungsausbau.“

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht jährlich wiederkehrende Zahlungen der Netzbetreiber an die vom Leitungsausbau betroffenen Eigentümer vor. „Die Zahlungen sollen sich am tatsächlichen Verlust orientieren, der durch den Leitungsbau auftritt und an den Gewinnen, die die Erbauer der Trassen durch ihre Investitionen erzielen“, so Dammann-Tamke. Er rechnet damit, dass die Rechtsstreitigkeiten in den kommenden Jahren durch den beschleunigten Netzausbau im Zuge der Energiewende signifikant zunehmen werden. „Es werden allein mehrere Tausend Leitungskilometer für Stromautobahnen durch Deutschland verlegt – da sind Rechtstreitigkeiten mit Grundstückseigentümern programmiert.“

Kritik äußerte der CDU-Agrarexperte an Niedersachsens Landesregierung. „Rot-Grün hat sich zur Energiewende bekannt. Wie man mit Eigentumsverlusten oder -einschränkungen im Kontext des Netzausbaus umgehen soll, lässt die Regierung Weil unbeantwortet. Rot-Grün verweist in dieser Frage lediglich auf den Bund, anstatt in ihrem eigenen Kompetenzbereich gesetzliche Regeln für einen fairen Interessenausgleich zwischen Netzbetreiber und Bürgern zu sorgen.“

Im Anhang finden Sie den Gesetzentwurf.

veröffentlicht am 16.09.2014