Nacke: Zurückhaltung der Paschedag-Akten: Rechtsauffassung der Landesregierung nicht länger haltbar

Hannover/Bückeburg. In der Paschedag-Affäre wird die Niedersächsische Landesregierung dem Untersuchungsausschuss bislang zurückgehaltene Akten im großen Umfang vorlegen müssen. So lautet die Einschätzung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, nach der Verhandlung der CDU-Klage auf Akteneinsicht vor dem Staatsgerichtshof. „In der Verhandlung ist deutlich geworden, dass die Landesregierung im Fall Paschedag schwere Fehler begangen hat. Auch das Gericht hat den zum Teil chaotischen Zustand der überstellten Akten thematisiert und auf die wohl überholte Rechtsauffassung der Landesregierung hinsichtlich ihrer Informationspflichten hingewiesen. Die Position der Landesregierung, dem Parlament ohne nähere Begründung Akten vorzuenthalten, dürfte nicht länger haltbar sein“, erklärte Nacke.

Nacke weiter: „Ich gehe davon aus, dass Rot-Grün nach dem Urteil seine Bunkermentalität aufgibt und dem Parlament endlich die effektive Wahrnehmung seiner Kontrollpflichten ermöglicht.“ Das Urteil wird am 24. Oktober 2014 verkündet.

veröffentlicht am 25.07.2014