Plenarrede der CDU-Landtagsabgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock zu TOP 25 „Zwischen christlicher Botschaft und dem Dienst am Gemeinwohl – Bedeutung der Kirchen in der Gesellschaft anerkennen und unterstützen“

– Es gilt das gesprochene Wort –

Wir sind uns einig darüber, dass wir für den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft auch ein geistig-moralisches Fundament brauchen, das über bloße rechtliche und verfassungsmäßige Vorgaben hinausgeht, ein Fundament, das Stabilität gibt für alles, was darauf aufbaut.

Unsere christlichen Kirchen leisten dazu einen großen Beitrag, so zum Beispiel bei der Formulierung elementarer Ansprüche an Gerechtigkeit, Freiheit und Verantwortung – ob nun an die gesamte Gesellschaft oder auch an den Einzelnen selbst. In einer demokratischen Gesellschaft geschieht die Arbeit der Kirchen offen im Staat, aber ohne Reglementierung durch den Staat. Die sozialen Einrichtungen in Trägerschaft christlicher Kirchen finden bei den Menschen große Anerkennung, und zwar unabhängig davon, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht. Und die Kirchen mobilisieren soziales Engagement von Menschen, die wir sonst vielleicht nicht erreichen würden. Das macht unsere Gesellschaft humaner.

Und die Kirchen begleiten den Menschen bei der Herausbildung seiner persönlichen Glaubensorientierung, seines Gewissens – gerade bei den Entscheidungen über Gut und Böse – geben Halt, wo anderes versagt. Dass wir alle das wissen, ist kein Grund, es im Landtag nicht zu sagen, sondern Grund, es gemeinsam zu betonen.

Deshalb ist uns auch der Religionsunterricht so wichtig. Wir fordern für jedes Schuljahr und an jeder Schulform Religionsunterricht. Wir haben deshalb vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, um die dafür nötigen Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Der Werte- und Normenunterricht soll im Sinne der Wahlfreiheit der Schüler eine individuelle Alternative sein, darf aber kein genereller Ersatz werden oder gar den Religionsunterricht ablösen. Bereits vorhandene Ansätze konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts wollen wir weiterentwickeln – vor allem in Anerkennung der zunehmend auch religiösen Pluralität unserer Gesellschaft durch Zuwanderung. Daher ist auch der islamische Religionsunterricht unverzichtbar. Wir haben die Voraussetzungen dafür gleich nach 2003 mit der geordneten und anerkannten Ausbildung islamischer Lehrkräfte geschaffen.

Der vorliegende Antrag ist ein Änderungsantrag zu unserem Antrag. Denn wir haben in der Anhörung der verschiedenen Religionsgemeinschaften sehr viel  Zuspruch und wertvolle Anregungen erfahren, die eingeflossen sind. Beeindruckt hat uns – gerade von islamischer Seite – die elementare Feststellung, dass die Vorstellung von menschlich gutem Verhalten, gottgefälligem Verhalten, in den verschiedenen Religionen gar nicht so verschieden sei. An sich ist das bei uns in Deutschland seit der Aufklärung geistig-kultureller Wert. Man denke an Lessings „Nathan der Weise“, wo „Jud‘ und Christ und Muselmann“, so heißt es da, zum Schluss Freunde sind. Doch das ist noch nicht überall Realität in unserer heutigen Gesellschaft, die aktuell viel bunter und kulturell gemischter ist, als ein Lessing sich das je vorstellen konnte.

Hinzu kommt, dass Religion in anderen Kulturen oft einen besonders hohen Stellenwert besitzt. Für gegenseitiges Verstehen sollten die Menschen in Niedersachsen Religiosität in der jeweiligen Andersartigkeit gemeinsam begehen, mindestens kennenlernen, etwa wie neulich beim Fastenbrechen am Ende des Ramadan. Nach dem Konsens über den Reformationstag als einmaligen gesetzlichen Feiertag 2017 auf Initiative der CDU  – den Fraktionen sei Dank – sollten wir deshalb einen zusätzlichen religiösen Feiertag auf Dauer installieren, der genau diesem Anliegen gerecht wird. Dazu schlagen wir den Buß- und Bettag als Gebetstag der Religionen vor.

Die Institutionalisierung eines solchen festen Feiertags kann noch mehr bewirken als nur gegenseitige Besuche an den Festtagen der jeweils anderen Religion. Vom Charakter her ist der Buß- und Bettag geeignet, weil die Menschen dort im Bewusstsein der eigenen Verfehlungen Buße, das heißt  Reue zeigen und in Demut eine entsprechende Verhaltensänderung anstreben. Ein solcher Geist fördert Versöhnung und das Aufeinandereingehen der verschiedenen Religionen und Kulturen in unserem Land. Die Entscheidung von 1995, den Buß- und Bettag der Finanzierung der Pflegeversicherung zu opfern, kann damit in Niedersachsen revidiert werden.

Und: Die religiöse Neutralität des Staates steht der Einführung eines religiösen Feiertags nicht entgegen. Denn Neutralität des Staates heißt ausdrücklich nicht Unterstützung oder gar Privilegierung von Antireligiösem. Denn dann würde ja alles Religiöse benachteiligt, und der Staat wäre eben nicht neutral. Und sage keiner, ein religiöser Feiertag sei unmodern. Die moderne Gesellschaft mit ihrer Tendenz zur Verweltlichung hat sich doch längst weiter gewandelt:  Die Menschen haben nach der Abkehr von verbindlichen Normen mit der Folge der Verunsicherung und Orientierungslosigkeit nun wieder verstärkt das Bedürfnis nach Halt und Bindung. Und was gibt mehr Bindung als die Religion?! Religion heißt doch im Lateinischen Bindung. Insofern wäre die postmoderne Gesellschaft bereichert durch einen religiösen Feiertag, allerdings mit der zukunftsorientierten Absicht, die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Lande zusammenzuführen.

Integration heißt ja eben nicht, dass alle in einer Gesellschaft, die auf christlichen Fundamenten ruht, nun Christen werden sollen, beileibe nicht, sondern dass sie sich in ihrer Verschiedenartigkeit annehmen und auf Dauer in Frieden leben ohne permanentes Misstrauen. Deshalb dürfen Religion und Religionsausübung – auch im religiös neutralen Staat – nicht ins Private abgedrängt werden, sondern müssen im öffentlichen Raum stattfinden mit offenem Diskurs, dem sich die Vertreter aller Religionen und Weltanschauungen zu stellen haben. Religiöse Erziehung in Hinterzimmern nährt Misstrauen und kann – ohne kritischen Diskurs mit Andersdenkenden – sogar Fundamentalismus fördern. Auch das wäre Auftrag eines Gebetstages der Religionen am gesetzlichen Feiertag Buß- und Bettag, der die verschiedenen Kulturen und Religionen zusammenführt, damit es für alle Bewohner in Niedersachsen eine gute Zukunft gibt.

veröffentlicht am 24.07.2014