Oesterhelweg: Verbände und Betriebe üben heftige Kritik an neuer Gebührenverordnung – Meyer muss schleunigst die Notbremse ziehen
Hannover. Als „Desaster“ hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, die Pläne von Landwirtschaftsminister Meyer im Hinblick auf die neue Gebührenverordnung für Routinekontrollen im Lebensmittelbereich bezeichnet. Anlässlich der heutigen Unterrichtung des Unterausschusses Verbraucherschutz durch die Landesregierung sagte Oesterhelweg: „Die vorgelegte Verordnung erweist dem Verbraucherschutz in Niedersachsen einen Bärendienst und wird den Strukturwandel bei den Handwerksbetrieben weiter beschleunigen. Das Urteil der betroffenen Betriebe und Verbände fällt durchweg vernichtend aus.“ Durch die neue Gebührenordnung werden die Betriebe künftig auch bei anlasslosen Routinekontrollen zur Kasse gebeten. Bereits ein erster im November vorgelegter Entwurf war auf heftige Kritik seitens der Betriebe und Verbände gestoßen. Oesterhelweg: „Auch die Überarbeitung des Entwurfs hat keine Verbesserung gebracht.“
Vor allem die nachträglich eingefügten Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe seien nach Ansicht der Verbände keine wirksame Entlastung, sondern bedeuten vielmehr zusätzlichen bürokratischen Aufwand. So bezeichnet der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft (BLL) die Änderung als „kosmetische Hilfserwägungen“. Noch deutlicher fällt die Kritik des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen aus: „Die […] vorgelegte Verordnung betrachten wir als Mogelpackung, deren Zweck letztlich nur darin begründet ist, bei Handwerk und Mittelstand zusätzliches Geld neben den ohnehin exorbitant hohen Gebühren- und Abgabenbelastungen abzukassieren“, heißt es in der Stellungnahme, die der CDU-Fraktion vorliegt.
Viele Verbände kritisieren zudem, dass die Umsatzgrenze für kleine Betriebe mit 250.000 Euro Jahresumsatz viel zu niedrig angesetzt sei. „Nach Auskunft des Fleischerverbands Niedersachsen-Bremen (FNB) gibt es beispielsweise nicht einen einzigen Fleischereibetrieb in Niedersachsen, der jährlich weniger als 300.000 Euro erwirtschaftet“, so Oesterhelweg. „Das zeigt deutlich, wie unrealistisch die ganze Verordnung ist.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist das alleinige Vorpreschen Niedersachsens. Hintergrund ist die derzeit auf europäischer Ebene laufende Überarbeitung der maßgeblichen Kontrollverordnung 882/2004. „Bislang ist nicht absehbar, zu welchem Ergebnis die EU dabei kommen wird. Möglicherweise wird damit in Niedersachsen gerade eine Verordnung eingeführt, die sich am Ende als europarechtswidrig erweisen könnte“, kritisierte Oesterhelweg. „Anstatt weiter krampfhaft an seinem vermeintlichen Prestigeprojekt festzuhalten, sollte der Minister schleunigst die Notbremse ziehen.“
Eine von der CDU-Fraktion beantragte mündliche Anhörung von Verbänden und Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung wurde von SPD und Grünen abgelehnt. Oesterhelweg: „Das ist eine bedauerliche Missachtung des Parlaments, wie wir sie bei dieser Regierung leider nicht zum ersten Mal erleben.“