Thümler: Fahriger Auftritt der Justizministerin bestätigt CDU-Klage auf Akteneinsicht im Fall Edathy
Hannover. CDU-Fraktionschef Björn Thümler sieht die Notwendigkeit für den Gang seiner Fraktion vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof nach der heutigen Dringlichen Anfrage zum Fall Edathy bestätigt. „Ministerin Niewisch-Lennartz hat erneut ihre ignorante Haltung gegenüber dem Parlament bekräftigt: Obwohl der fertige Ermittlungsbericht zum Fall Edathy bereits der Presse und Edathys Verteidiger vorliegt, will uns die Ministerin die Einsicht in die relevanten Akten weiterhin verweigern. Dass es ein verfassungsmäßig garantiertes Informationsrecht des Landtags gibt, scheint diese Justizministerin nicht zu interessieren.“ Die Klage der CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgericht sei daher notwendiger denn je.
Kritik übte Thümler erneut am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in der Edathy-Affäre: „Den Verdacht einer verfassungswidrigen Durchsuchung bei Edathy hat Niewisch-Lennartz leider nicht ausräumen können – sie hat ihn sogar verstärkt. Welche Konsequenzen das auf die Verwertbarkeit der gefundenen Beweise hat, ist noch unklar.“
Der schwache und von zahlreichen Fahrigkeiten geprägte Auftritt der Ministerin werde aus Sicht Thümlers erneut dazu beitragen, dass die Edathy-Debatte vor allem um Verfahrens- und Rechtsfragen kreise. „Vom ursprünglichen Vorwurf gegenüber Edathy, dem Besitz von Kinderpornografie, entfernen wir uns immer weiter. Ich warne vor dem Eindruck, dass die Opfer bei derartigen Diskussionen nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagte Thümler.