Toepffer: Unzulässig ausgezahlter Resturlaub lässt Zweifel an Wunderling-Weilbiers Integrität wachsen

Hannover. Nachdem die „Braunschweiger Zeitung“ heute (Mittwoch) über unzulässig ausgezahlte Resturlaubstage des Braunschweiger Landesbeauftragten Wunderling-Weilbier während seiner Zeit als Schöninger Bürgermeister berichtet, erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer: „Erst die Forderung nach einem größeren Dienstwagen, jetzt das unzulässig ausgezahlte Urlaubsgeld – die Zweifel an der Integrität des Landesbeauftragten wachsen.“

Toepffer wies darauf hin, dass der Landesbeauftragte in der Ausübung seines Amtes über jeden Zweifel erhaben sein müsse. Wunderling-Weilbier werde in seiner Position künftig über sehr hohe Summen entscheiden. „Gerade bei der Genehmigung von EU-Förderprojekten gelten strenge juristische Vorgaben. Man muss erwarten können, dass Wunderling-Weilbier den erforderlichen juristischen Sachverstand mitbringt und nicht fünfe grade sein lässt“, so Toepffer.

Er kritisierte die in der Berichterstattung zitierte Erklärung Wunderling-Weilbiers, nach der ihm die Schöninger Verwaltung seinerzeit zu der Auszahlung des Resturlaubs geraten hätte. „Wunderling-Weilbier macht es sich zu leicht, wenn er als früherer Verwaltungschef die Verantwortung auf seine Untergebenen abwälzt. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Mitarbeiter aus dem Personalreferat der Stadt Schöningen solche Empfehlungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage ausspricht.“

Der CDU-Fraktionsvize erwarte nun eine gründliche Prüfung der Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht.

veröffentlicht am 14.05.2014