CDU-Kommission zur Zukunft des Verfassungsschutzes präsentiert Ergebnisse: Datenspeicherung modernisieren, parlamentarische Kontrolle ausbauen

Hannover. Durch eine modernere Arbeitsweise soll Niedersachsens Verfassungsschutz zukünftig an die sich ständig verändernden Herausforderungen eines Nachrichtendienstes angepasst werden. Das empfiehlt die Expertenkommission der CDU-Landtagsfraktion „zur Zukunft des Niedersächsischen Verfassungsschutzes“, die heute ihren Abschlussbericht in Hannover vorgestellt hat. Der Kommissionsvorsitzende Dr. Walter Remmers erklärte: „Es bleibt die Kernaufgabe des Verfassungsschutzes, politische Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Der Verfassungsschutz ist eine parteiübergreifende Gemeinschaftsaufgabe.“ CDU-Fraktionschef Björn Thümler sagte: „Gefährdungen unserer Demokratie bleiben oft im Verborgenen – der Verfassungsschutz ist daher als Frühwarnsystem für die Gesellschaft unverzichtbar.“

Mit einem an die freie Wirtschaft angelehnten Qualitätsmanagement und Supervisionen soll der Verfassungsschutz künftig zu einer neuen Arbeitsweise gelangen: „Weniger Wagenburg-Mentalität, mehr Transparenz – das führt am Ende zu mehr Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Gesellschaft“, erläuterte Thümler. Zu diesem Zweck soll auch die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verstärkt werden. Insbesondere die Leitung des Verfassungsschutzes sollte den Verfassungsschutzausschuss des Landtags künftig detaillierter über aktuelle Vorgänge informieren. Thümler sprach sich dafür aus, die Ergebnisse der Expertenrunde in einer gemeinsamen Enquete-Kommission aller Fraktionen des Landtags zu diskutieren.

Die wesentlichen Ergebnisse der CDU-Expertenkommission im Überblick:

  • Schutz vor Ausforschung: Nicht nur Behörden und Unternehmen sollen vor Ausforschung durch fremde Nachrichtendienste geschützt werden, auch Bürgern sollen Angebote zum Selbstschutz gemacht werden.
  • Ausbau der parlamentarischen Kontrolle: Detailliertere Unterrichtungen des Landtages; Ausschuss sollte umbenannt werden in „Parlamentarisches Kontrollgremium für den Verfassungsschutz“; Möglichkeit Sachverständige zur Untersuchung einzusetzen; offen bleibt die Frage, wie mit beobachteten Abgeordneten umzugehen wäre (z.B.: Einzug der NPD in Landtag).
  • Präventionsarbeit durch Verfassungsschutz: Schutz der Verfassung durch Bildung und Information; Verfassungsschutz muss auch an Schulen über Gefährdungen der freiheitlichen Grundordnung aufklären dürfen.
  • Datenspeicherung modernisieren: Aktenführung und Datenspeicherung sollte modernisiert werden: klare Zuständigkeiten zu Entscheidungen der Aktenspeicherung, Stärkung des Problembewusstseins bei Speicherung unter den Mitarbeitern.
  • Neuer Umgang mit Fehlern: Positiver Umgang mit Fehlern durch Vorgesetzte und Öffentlichkeit; Einführung moderner Fehlermanagementsysteme aus der Wirtschaft, Supervision als institutionalisierte Selbstreflexion besonders bei Führung von V-Leuten; Prüfung ob Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Datenspeicherung eingeführt werden sollten.

Als Anlage finden Sie den Verfassungsschutzbericht.

veröffentlicht am 17.03.2014