Thümler: „Keine rechtliche Grauzone bei Kinderpornografie“ – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen

Hannover. Das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz von aufreizenden Nacktbildern von Kindern soll künftig generell bestraft werden. Das fordert ein heute von der CDU-Landtagsfraktion auf den Weg gebrachter Entschließungsantrag. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärte: „Der Fall Edathy hat gezeigt, dass es im Bereich der Kinderpornografie Strafbarkeitslücken gibt, die schleunigst geschlossen werden müssen. Kinder und Jugendliche müssen effektiv geschützt werden, ohne dass dabei Dinge, die zum familiären Alltag gehören, kriminalisiert werden.“

Demnach sollen Kinder und Jugendliche künftig auch vor aufreizenden Nacktfotos geschützt werden, die keine sexuelle Handlung, wie etwa das so genannte Posing, zum Gegenstand haben: Nahaufnahmen der Genitalien oder Ganzkörper-Nacktportraits von Kindern sollen in Zukunft unter Strafe gestellt werden. „Wir dürfen uns im Interesse unserer Kinder keine rechtliche Grauzone erlauben. Fotos von Kinder am Strand sind das eine – die gezielte Nahaufnahme der Genitalien und der Handel damit das andere.“

Die rot-grüne Landesregierung sei nun aufgefordert, zügig eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Paragraphen 184b und 184c StGB zu ergreifen, so der CDU-Fraktionschef.

veröffentlicht am 18.02.2014