Seefried: Öffentliche Anhörung zur Zukunft der Inklusion in Niedersachsen – Pluralität der Bildungswege und Elternwahlrecht auch in Zukunft unverzichtbar

Hannover. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried, hat sich im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung der Fraktion zur Zukunft der Inklusion in Niedersachsen ausdrücklich für den Erhalt der Förderschulen ausgesprochen. „Beim Thema Inklusion muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen – niemand darf überfordert werden“, sagte Seefried. „Die Förderschulen und Sonderpädagogen verfügen über eine herausragende Expertise im Umgang mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Aus diesem Grund sind die Pluralität der Bildungswege und das damit verbundene Elternwahlrecht auch in Zukunft unverzichtbar.“

Grund für die Anhörung war die Ankündigung der rot-grünen Landesregierung, die Förderschulen, entgegen den Vereinbarungen im Jahr 2012 mit großer Mehrheit verabschiedeten Inklusionsgesetz, schrittweise in allgemeinbildende Schulen überführen zu wollen. Die Pläne hatten bei Eltern, Lehrern und Kommunen eine Welle der Empörung ausgelöst.

Im Vordergrund der zum Teil auch sehr emotionalen Diskussion, an der rund 100 Vertreter von 18 Eltern- und Bildungs- sowie den Kommunalen Spitzenverbänden aus ganz Niedersachsen teilnahmen, standen neben der Zusammenarbeit von Förder- und Regelschulen sowie dem Einsatz von Integrationshelfern auch die Themen Fachkräftebedarf und Konnexität. Immer wieder wurde zudem die Forderung geäußert, die bestehenden Förderschulen zu Förderzentren mit Steuerungs-, Beratungs- und Unterstützungsfunktion weiterzuentwickeln. Seefried: „Deutlich geworden ist vor allem, dass insbesondere die Grundschulen entgegen der Darstellung seitens der Landesregierung nicht ausreichend mit den für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion notwendigen Mittel versorgt werden.“ In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage der CDU-Fraktion hatte die rot-grüne Landesregierung diese Vorwürfe noch im September zurückgewiesen. „Die betroffenen Lehrer und Schulleiter haben uns gegenüber glaubhaft versichert, dass sie weder die ihnen zustehende sonderpädagogische Grundversorgung von zwei Stunden pro Klasse noch die zusätzlichen Förderstunden bekommen. Das ist nicht hinnehmbar – hier muss die Landesregierung umgehend reagieren“, forderte Seefried.

veröffentlicht am 21.11.2013