Hilbers: Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht keinen Personalabbau beim Staatlichen Baumanagement vor – Erwiderung auf Finanzminister Schneider

Hannover. Zu der heutigen Erklärung von Finanzminister Schneider stellt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, klar: „Mit der im Haushaltsplanentwurf 2014 vorgesehenen Stellenausweitung im Staatlichen Baumanagement ist ein substanzielle Veränderung verbunden. Bisher hatte das Staatliche Baumanagement die Vorgabe, zusätzliches Personal nur bis längstens 2015 zu beschäftigen, wenn die Finanzierung der Personalmehrausgaben durch korrespondierende Mehreinnahmen gesichert ist. Zusätzliches Personal konnte das Staatliche Baumanagement demnach nur aufgabenbezogen beschäftigen. Mit der geplanten Stellenausweitung kann das Staatliche Baumanagement zukünftig mehr Personal dauerhaft binden. Eine Verpflichtung, Personal auch wieder abzubauen, wenn Einnahmen ausbleiben bzw. Aufgaben wegfallen, gibt es zukünftig nicht mehr.“

Hilbers verwies dazu auf die entsprechende Passage aus dem Doppelhaushalt 2012/2013, Einzelplan 04, Kap. 0410, S. 50, worin es heißt:

„Das Beschäftigungsvolumen darf bis längstens 2015 und nur in dem Maße überzogen werden, wie die Zielvorgabe ZV II (Reduktion auf einen Zielbeschäftigungsstand von 856 Stellen/Stellenäquivalenten/843,15 VZE bis zum Haushaltsjahr 2010) aus demografischen Gründen und wegen unzureichender Personalfluktuation verfehlt werden. Die Finanzierung der damit einhergehenden vorübergehenden Überziehung des Personalkostenbudgets ist durch den Einsatz von Einnahmen bei Titel 231 11 und Titel 261 10 in der erforderlichen Höhe sicher zu stellen.“

Hilbers weiter: „Eine solche Erläuterung zu den Personalausgaben enthält der Haushaltsplanentwurf 2014, Einzelplan 04 im Kapitel 04 10 Staatliches Baumanagement nicht mehr.“

veröffentlicht am 02.10.2013