Thümler: „Lies hat Steuergelder und wertvolle Zeit verschwendet“ – Rechtsgutachten bestätigt Weisungsbefugnis des Bundes für ÖPP-Ausbau der A7

Hannover. Zu dem klaren Votum bezüglich des Teilausbaus der A7 in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP), zu dem Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Jörn Ipsen im Auftrag der Landesregierung gekommen ist, sagte CDU-Fraktionschef Björn Thümler: „Wirtschaftsminister Lies hat sich gründlich verzockt. Er bekommt jetzt schwarz auf weiß, was wir seit Wochen sagen: Der Bund ist weisungsbefugt für den privaten Teilausbau der A7. Dem Land Niedersachsen obliegt die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen für den Bund. Niedersachsen ist damit weisungsgebunden.“  

Thümler weiter: „Für diese Erkenntnis hätte es kein teures Gutachten gebraucht. Lies hat mit seinem Scheingefecht unnötig Steuergelder und wertvolle Zeit verschwendet. Die Starrhalsigkeit der SPD beim ÖPP-Teilausbau der A7 kommt die Bürger nun teuer zu stehen.“ Thümler erinnerte auch daran, dass der vergleichsweise geringe Realisierungszeitraum für ein ÖPP-Projekt gegenüber einer konventionellen Variante von der Landesregierung nie ernsthaft abgewogen wurde. „Die ÖPP-Realisierung spart Kosten und ist unter dem Strich günstiger für Niedersachsen und den Steuerzahler. Außerdem sind sich führende Wirtschaftsverbände und -experten einig: Niedersachsen ist auf eine gut ausgebaute Infrastruktur dringend angewiesen.“ Er hoffe zudem, dass bei einem privaten Teilausbau der A7 die mittelständisch geprägte niedersächsische Bauwirtschaft im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens stärker als bei bisherigen ÖPP-Projekten beteiligt werde.

veröffentlicht am 17.09.2013