Thümler: Landesregierung beim Thema Werkverträge weiter tatenlos – gesetzlicher Mindestlohn ist kein Allheilmittel
Hannover. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, wirft der Landesregierung beim Thema Werkverträge Untätigkeit vor. „Es reicht nicht, die unhaltbaren Zustände in manchen Unterkünften zu kritisieren – man muss auch handeln“, sagte Thümler im Rahmen der heutigen Plenardebatte. „Bis heute hat es die Landesregierung nicht geschafft, einen rechtssicheren Weg zur Verbesserung der Unterbringung von Werkvertragsarbeitern vorzulegen. Das ist ein Armutszeugnis.“ Den gesetzlichen Mindestlohn als Allheilmittel zu propagieren, sei pure Wahlkampftaktik. „Der Mindestlohn allein ist noch kein Garant dafür, dass sich bei den Arbeits- und Wohnbedingungen etwas verbessert.“ Der CDU-Fraktionschef mahnte, das Thema sei zu ernst, um damit Wahlkampf zu machen.
Die CDU habe mit ihrem Gesetzentwurf einen Weg aufgezeigt, die Wohnmissstände rechtssicher abzustellen. „Um Überbelegungen und menschenunwürdige Wohnbedingungen zu verhindern, brauchen wir einheitliche wohnliche Mindeststandards und verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Bauaufsichtsbehörden. Beides sieht unser Entwurf vor“, so Thümler. Ein schlichter Erlass, wie ihn die Landesregierung derzeit erwäge, sei im Vergleich dazu ein stumpfes Schwert, zumal er hinter den bereits angewandten Standards der Landkreise Vechta, Cloppenburg und Emsland deutlich zurückbleibe.
Die vollständige Rede von Björn Thümler finden Sie im Internet unter:
http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de