Ross-Luttmann: Nach Klage vor Staatsgerichtshof – Landesregierung räumt Verletzung ihrer Auskunftspflicht ein

Hannover. „Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung“ – so kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann, das Eingeständnis der Landesregierung, ihrer Auskunftspflicht in der Personalie Rüter nicht nachgekommen zu sein. „Es ist allerdings mehr als bedauerlich, dass es erst einer Klage vor dem Staatsgerichtshof bedurfte, um die Landesregierung zu dieser Einsicht zu bewegen.“ Die FDP-Fraktion hatte im April geklagt, nachdem eine Anfrage zur Ernennung des ehemaligen niedersächsischen SPD-Landesgeschäftsführers Michael Rüter zum Staatssekretär nicht vollständig beantwortet worden war. „Bei dieser Anfrage hat sich die Landesregierung einsichtig gezeigt. Bei zahlreichen weiteren Anfragen stehen die Antworten aber noch immer aus oder sind ungenügend“, kritisierte Ross-Luttmann. „Es kann doch nicht sein, dass wir bei jeder Anfrage vor den Staatsgerichtshof ziehen müssen, um eine vollständige Antwort zu bekommen.“

Es sei an der Zeit, dass die Landesregierung ihr Verhalten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen grundlegend ändere. „Von dem angekündigten ‚neuen Stil‘ der Landesregierung und der versprochenen Transparenz gegenüber dem Parlament ist bislang jedenfalls nichts zu spüren“, so Ross-Luttmann. „Offensichtlich wird Rot-Grün den eigenen hohen moralischen Ansprüchen nicht gerecht.“

veröffentlicht am 26.08.2013