Hilbers: Gesetzentwurf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege setzt fort, was CDU mit Sportfördergesetz begonnen hat

Hannover. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, den heute von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege. „Der Entwurf setzt fort, was die CDU-geführte Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Sportfördergesetz auf den Weg gebracht hat. Beide Gesetze sollen sicherstellen, dass alle Destinatäre von etwaigen Mehreinnahmen aus der Glücksspielabgabe profitieren“, betonte Hilbers. Schon während der Beratungen über das Sportfördergesetz im letzten Jahr habe die CDU-Fraktion der Wohlfahrtspflege für die Zeit nach der Landtagswahl ein eigenes Leistungsgesetz in Aussicht gestellt. Hilbers warnte jedoch zugleich vor überzogenen Erwartungen: „Auch wenn es richtig ist, im Bereich der Wohlfahrtspflege für finanzielle Planungssicherheit zu sorgen – an der Höhe der Finanzhilfen für die Verbände ändert sich durch den Gesetzentwurf erstmal nichts. Wir werden genau prüfen, ob das Gesetz mit einer ähnlichen Planungssicherheit ausgestattet ist wie das Sportfördergesetz.“

veröffentlicht am 20.08.2013