Hiebing: Völlige Rechtsunsicherheit bei Kommunalwahlen – Landesregierung plant Anhebung des Wahlalters von Hauptverwaltungsbeamten

Hannover. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd-Carsten Hiebing, wirft der Landesregierung vor, mit der geplanten Anhebung des Wahlalters von Hauptverwaltungsbeamten für unnötige Verunsicherung bei den Kommunalwahlen 2014 zu sorgen. „Die Landesregierung hätte sich kaum einen ungünstigeren Zeitpunkt aussuchen können“, kritisierte Hiebing. „Viele Kommunen planen, ihre Wahlen an die Europawahl Ende Mai anzukoppeln. Die meisten Aufstellungsverfahren für die Kandidaten laufen bereits.“ Medienberichten zufolge befindet sich der Entwurf für das neue Wahlgesetz, das neben der Amtszeitverkürzung nun offenbar auch die Anhebung des Wahlalters von 65 auf 67 Jahre beinhaltet, bereits in der Abstimmung und soll Anfang 2014 in Kraft treten. „Damit wird theoretisch jedes Aufstellungsverfahren anfechtbar. In Fällen, in denen eine Kandidatur aufgrund der Altersgrenze nicht mehr möglich war, könnten jetzt Ansprüche entstehen“, befürchtet der CDU-Kommunalexperte. „Erst die Stichwahl, dann kürzere Amtszeiten und jetzt ein höheres Wahlalter – die neuen Regelungen sorgen im Hinblick auf die Bedingungen und Voraussetzungen der Kommunalwahlen für völlige Rechtsunsicherheit.“

Verärgert zeigte sich Hiebing auch über die Kommunikationspolitik der Landesregierung. Weder die Opposition noch die kommunalen Spitzenverbände seien über die geplanten Änderungen informiert gewesen. „Wie so oft haben wir davon erst aus der Presse erfahren. Wir erwarten, dass die Landesregierung dem Landtag und den kommunalen Spitzenverbänden jetzt so schnell wie möglich den Gesetzesentwurf vorlegt“, betonte Hiebing und kündigte eine Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema an.

veröffentlicht am 16.07.2013