Thümler: „Errungenschaften der Reformation müssen bewahrt werden“ – 500. Reformationsjubiläum wird auf CDU-Antrag einmaliger Feiertag

Hannover. Der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, zeigt sich erfreut über die überraschend schnelle Einigung im Landtag, das 500-jährige Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 in Niedersachsen einmalig zum Feiertag zu erklären. „Dass unser Vorschlag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, zeigt, dass die Reformation in den Köpfen auch heute noch einen hohen Stellenwert einnimmt“, sagte Thümler. „Die Erkenntnisse und Errungenschaften der Reformation zu bewahren ist auch für die Politik eine bleibende Aufgabe – dazu gehört es, den Menschen zu ermöglichen, ihre Religion aktiv auszuleben.“ Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes ist heute im Rahmen der Plenarsitzung bereits in erster und zweiter Beratung verabschiedet worden.

veröffentlicht am 29.05.2013