Thümler: Kirchen haben einen festen Platz in Staat und Gesellschaft – Entschließung der CDU- und CSU-Fraktionsvorsitzenden
Hannover/Dresden. Mit einer Entschließung haben sich die Vorsitzenden der CDU- und CSU-Fraktionen während ihrer Konferenz in Dresden für eine starke Stellung der Kirchen in Deutschland ausgesprochen. Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, erklärte Niedersachsens CDU-Fraktionschef Björn Thümler: „Die CDU hat heute nochmals ihr christliches Selbstverständnis und damit auch die Bedeutung der Kirchen in Deutschland unterstrichen. Grundlage für das gute partnerschaftliche Verhältnis zwischen Kirche und Staat sind die Staatsverträge, an denen wir ausdrücklich festhalten.“ Gerade in Niedersachsen wisse man um die große Relevanz der Kirchenstaatsverträge, so Thümler – immerhin wurde mit dem Loccumer Vertrag 1955 das erste Abkommen dieser Art zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik unterzeichnet, das als Vorbild für weitere Kirchenstaatsverträge diente.
Die Kirchen hätten aber nicht nur im deutschen Staat, sondern auch in dessen Gesellschaft einen festen Platz, wie Thümler betonte: „Als Ratgeber, Ansprechpartner und auch als Kritiker sind die Kirchen eine verlässliche Konstante des Zeitgeistes. Als Politiker sind wir deshalb gut beraten, die Stellung der Kirchen zu bewahren und uns für die Beibehaltung der Staatsleistungen an die Kirchen einzusetzen.“
Anlage: Entschließung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU