Jahns: Paradigmenwechsel in der Asylpolitik wird der Wirklichkeit kaum standhalten

Hannover. Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns, hat an den von Innenminister Pistorius angekündigten Änderungen in der Flüchtlings- und Asylpolitik Zweifel geäußert. „Die angekündigten Änderungen werden in der Lebenswirklichkeit kaum Bestand haben.“ Auch die bisherige Landesregierung sei bestrebt gewesen, unnötige Härten bei Abschiebungen weitestgehend zu vermeiden. Mit Blick auf aktuelle Fälle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sagte Jahns: „Nachtabschiebungen lassen sich nicht vollständig ausschließen. Die Praxis zeigt zudem: Eine vorherige Ankündigung der Abschiebung ist in der Mehrzahl der Fälle kontraproduktiv.“

Es sei ohnehin fraglich so Jahns, ob der angekündigte Paradigmenwechsel in der Asylpolitik überhaupt zulässig sei, wenn er faktisch zu einem Abschiebestopp führe. „Die Landesregierung kann sich nicht mir nichts dir nichts über Bundesrecht hinwegsetzen, weil sie keine Familien mehr abschieben möchte“, so Jahns.

Kritik äußerte die CDU-Politikerin an der geplanten Abschaffung des Wertgutschein-Systems. „Die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz ist alles andere als gerecht. In der Folge erhielten Asylbewerber die gleichen Leistungen, wie beispielsweise eine 80-jährige Witwe ohne Rentenansprüche – und das in Bargeld. Von diesem Verfahren ist selbst die SPD-Bundestagsfraktion nicht überzeugt und hat eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert.“

Die Bemühungen der Landesregierung, eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer in Form eines Paragraphen 25b in das Aufenthaltsgesetz einzufügen, unterstützt Jahns hingegen. „Schon die CDU-Landesregierung hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Ich verstehe daher nicht, warum die jetzige Landesregierung nicht die niedersächsische Initiative fortführt.“ Die SPD-geführte Landesregegierung sollte weiterhin dafür eintreten, dass Ausländer ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen, um von dieser Regelung zu profitieren.

veröffentlicht am 11.03.2013