Endlich Rechtsgrundlage für Gesichtserkennung schaffen

Zur Forderung des LKA-Präsidenten, endlich eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zu schaffen, können Sie den Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, wie folgt zitieren:

Es wird höchste Zeit, dass den Sicherheitsbehörden endlich modernste digitale Instrumente zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr an die Hand gegeben werden. Die Debatte zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, um Straftätern auf die Spur zu kommen, ist uralt.

Die CDU hat mehrfach auf Bundes- und Landesebene versucht, durch Änderung des Bundespolizeigesetzes, der StPO und des NPOG Rechtsgrundlagen für den Einsatz modernster Technik zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu schaffen, u. a. für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung und auch für den Abgleich biometrischer Daten (Gesichtserkennung). Wir sind immer wieder am erbitterten Widerstand von SPD, Grünen und FDP gescheitert. Nun freuen wir uns, dass die rot-grüne Landesregierung sich endlich bewegt, wir bieten dabei unsere Unterstützung an und stellen uns hinter die Forderung des LKA-Präsidenten nach Schaffung einer Rechtsgrundlage, allerdings mit einer Ausnahme: Es gibt bereits ausgereifte Softwaretechnik auf dem freien Markt, so dass eine Neuentwicklung durch die Polizei überflüssig ist und wertvolle Zeit und Geld kostet, so Lechner abschließend.

veröffentlicht am 02.08.2024