Büroleiterin ist ein Einzelfall – Staatskanzlei täuscht die Öffentlichkeit

Nach der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion stellt unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann fest:

„Mit ihrer Antwort auf unsere Anfrage liefert die Landesregierung den Beweis, dass es keinen einzigen weiteren Fall gibt, der so von der Neuregelung profitiert hat wie die Büroleiterin. Damit bleibt es bei einer Sonderregelung für sie. Die Erzählung, es gehe um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, bleibt was sie war: ein Märchen. Mit dem Hinweis auf zwei scheinbar vergleichbare Fälle aus anderen Ministerien hat die Sprecherin des Ministerpräsidenten, Staatssekretärin Anke Pörksen, die Öffentlichkeit getäuscht.

In ihrer Antwort hat die Landesregierung jetzt eingeräumt, dass das Finanzministerium in den beiden anderen Fällen nach altem Recht zugestimmt hatte. In beiden Fällen geht es im Übrigen um Stammpersonal und nicht um Quereinsteiger, und die erforderlichen Erfahrungszeiten lagen vor. Höhervergütungen, wie sie die Büroleiterin des Ministerpräsidenten wenige Monate nach ihrem Master und ohne nennenswerte Berufserfahrung erhalten hatte, gab es in anderen Fällen also nicht.

Wieder einmal wird klar, dass es bei der Neuregelung der Vergütungspraxis nur um mehr Geld für die Büroleiterin ging. Das dann noch mit dem Etikett ‚Gerechtigkeit‘ zu versehen, ist geradezu obszön. Immer dringlicher stellt sich die Frage nach den Motiven für die Turbo-Beförderung und warum entscheidende Unterlagen vernichtet wurden. Der Ministerpräsident hat weiterhin Einiges zu erklären.“

In der Anlage finden Sie die Kleine Anfrage mit den Antworten der Landesregierung, bitte beachten Sie die Markierung.

veröffentlicht am 19.Jun.2024