Pieper: Frauen vor Gefahren in sogenannten Lovemobilen schützen

Die CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Pieper zur „Bewahrung der Menschenwürde – Frauen vor Gefahren in sogenannten Lovemobilen schützen“, TOP 38:

„Schon in den Jahren 2013 und 2014 haben wir uns im Vorfeld ausgiebig mit der Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes im Bundestag auseinandergesetzt. Bereits in der damaligen Anhörung vom November 2013 wurden seitens der Landkreise und der Polizei die Sperrgebietsverordnungen nur im städtischen Bereich für sinnvoll erklärt, da sonst Verdrängungseffekte zu befürchten seien. Gängige Gerichtsurteile zeigen ebenfalls, dass pauschale Sperrgebietsverordnungen nicht ohne weiteres möglich sind.

Wenn die AfD sich in die entsprechenden Protokolle eingelesen hätte, hätte sie feststellen können, dass alle weiteren Forderungen wie Mindestanforderungen im Sanitärbereich und die Installation eines Notrufsystems bereits in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen verankert sind. Der Antrag der AfD ist damit obsolet.“

veröffentlicht am 29.Mrz.2019