Nacke: „Mit der Änderung des Gedenkstätten-Gesetzes verhindern wir, dass die Opferverbände aus der Gedenkstättenarbeit aussteigen.“

Bückeburg. „Mit der Änderung des Gedenkstätten-Gesetzes verhindern wir, dass die Opferverbände aus der Gedenkstättenarbeit aussteigen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, mit Blick auf die heute verhandelte Klage der AfD-Fraktion vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Bei der mündlichen Verhandlung ging es um die Frage, ob der Niedersächsische Landtag mit der Neuregelung der Beteiligung von Abgeordneten im Stiftungsrat im Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Fraktion verletzt hat. „Die Opferverbände haben im Vorfeld angekündigt, bei einer AfD-Beteiligung aus der Gedenkstättenarbeit auszusteigen“, so Nacke. „Das wäre ein fatales Signal gewesen. Unsere Gedenkstätten erinnern an Ausgrenzung, Entrechtung und Vernichtung in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur – die Opferverbände tragen entscheidend dazu bei, das Geschehene in den Jahren 1933 bis 1945 im Bewusstsein der Menschen wachzuhalten und weiterzutragen“, betonte Nacke.

Bei der Klage der AfD sei darüber hinaus keine besondere juristische Tiefe zu erkennen. „Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass die AfD Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat hat“, so Nacke. „Das Recht auf Chancengleichheit, auf welches sich die AfD in ihrer Klage bezieht, gibt kein Recht auf Repräsentanz der Opposition in allen nur denkbaren Gremien.“ Schließlich würden Abgeordnete grundsätzlich alle Bürger des Landes im Landtag vertreten, nicht nur ihre Wähler.

„Ich bezweifle, dass die AfD überhaupt von einem Sieg vor dem Staatsgerichtshof ausgeht“, so Nacke. „Die AfD nutzt die Klage stellvertretend, um einmal mehr ihr Märchen von der Opferrolle zu erzählen, in die sie die anderen Parteien angeblich hineindrängen. Das wird ihr vor dem Staatsgerichtshof aber nicht gelingen, denn die Regeln des Rechtsstaats sind aus guten Gründen für alle gleich.“

veröffentlicht am 30.Nov.2018